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Berlinpass nun Berechtigungsnachweis

Berlinpass nun Berechtigungsnachweis

Die sogenannten Berlinpässe werden ab dem 01.01.2023 durch den sogenannten Berechtigungsnachweis ersetzt und nicht mehr von den Bürgerämtern, sondern je nach Art des Leistungsbezugs von den jeweiligen Leistungsstellen (z.B. Sozialamt, Jobcenter, Wohnungsamt) ausgestellt. Damit können dann ab 2023 die Vergünstigungen im Bereich Sport, Bildung, Kultur und Freizeit genutzt sowie das Berlin-Ticket-S (Sozialticket) erworben werden. Der Berechtigungsnachweis wird automatisch von der jeweiligen Leistungsstelle jeweils für den Zeitraum der Leistungsbewilligung versandt. Ein gesonderter Antrag für den Berechtigungsnachweis ist nicht nötig. e Berlinpass noch gültig, kann man mit diesem wie gewohnt das Berlin-Ticket S erwerben oder die Vergünstigungen im Bereich Sport, Bildung, Kultur und Freizeit nutzen. Ist der persönliche Berlinpass nach dem 01.01.2023 nicht mehr gültig, können die Leistungsberechtigten die entsprechenden Vergünstigungen durch Vorlage Ihres aktuellen Leistungsbescheides nutzen.