Mieterberatung im Bürgerhaus auch in 2023

Mieterberatung im Bürgerhaus auch in 2023

Im Auftrag des Stadtentwicklungsamtes Marzahn-Hellersdorf wird nach einem erfolgreichen Jahr und steigender Inanspruchnahme der Mieterberatung an allen Standorten dieses Angebot auch in 2023 fortgeführt. Aktuell geht es bei vielen Anfragen um Energie, Heizkosten und Betriebskostenabrechnung. Aber auch Themen wie Genehmigung bei Untervermietung, Einbau und Umbau in der Wohnung, Haltung von Tieren werden angesprochen. Die Beratung ist kostenlos. Ein Beratungsstandort ist das Bürgerhaus Südspitze, Marchwitzastraße 24, 12681 Berlin. Anmeldung der Termine bitte direkt über die ASUM…
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Berlinpass nun Berechtigungsnachweis

Berlinpass nun Berechtigungsnachweis

Die sogenannten Berlinpässe werden ab dem 01.01.2023 durch den sogenannten Berechtigungsnachweis ersetzt und nicht mehr von den Bürgerämtern, sondern je nach Art des Leistungsbezugs von den jeweiligen Leistungsstellen (z.B. Sozialamt, Jobcenter, Wohnungsamt) ausgestellt. Damit können dann ab 2023 die Vergünstigungen im Bereich Sport, Bildung, Kultur und Freizeit genutzt sowie das Berlin-Ticket-S (Sozialticket) erworben werden. Der Berechtigungsnachweis wird automatisch von der jeweiligen Leistungsstelle jeweils für den Zeitraum der Leistungsbewilligung versandt. Ein gesonderter Antrag für den Berechtigungsnachweis…
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Änderungen beim P-Konto

Änderungen beim P-Konto

Zum 01.12.2021 tritt das neue Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (PKoFoG) in Kraft. Die Neuregelungen zum Pfändungsschutzkonto betreffen u.a. das Recht, von einem Kreditinstitut die Führung eines dort geführten Zahlungskontos (selbst bei negativem Saldo) als Pfändungsschutzkonto verlangen zu dürfen, regelt Rückumwandlungen in ein normales Konto oder Pfändungen von Gemeinschaftskonten. § 899 Abs. 2 ZPO bestimmt, dass nicht verbrauchtes Guthaben in den drei nachfolgenden Kalendermonaten zusätzlich zu…
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Rechtsdienstleistungsgesetz

Rechtsdienstleistungsgesetz

Zulässige Rechtsdienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) - Das RDG lässt für die nichtjuristischen Berater/innen nur außergerichtliches Tätigwerden zu (vgl. §§ 1, 3 RDG). Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens darf nur im Hintergrund, z.B. durch die Unterstützung bei der Formulierung von Schriftsätzen, geholfen werden. Eine solche Unterstützung ist aber nur unter fortwährender Anleitung durch eine/n Volljuristen/in zulässig. Der direkte Kontakt der beratenden Person mit Behörden ist – sofern die juristische Anleitung sichergestellt ist – mit dem…
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