Qualitätssicherung

Der BALL e.V. verfügt seit 2005 über ein Qualitätsmanagementsystem analog der DIN EN ISO 9001. Am 22.06.2006 erfolgte die Zertifizierung des BALL e.V. nach DIN EN ISO 9001:2000 durch die DQS für den Geltungsbereich Arbeitsförderung, Eingliederung von Arbeit Suchenden. Am 15.07.2009 erfolgte die Adaption des QMS auf die neue Norm DIN EN ISO 9001:2008 (229653 QM 08) für den Geltungsbereich: Arbeitsförderung, Eingliederung von Arbeitsuchenden, Angebote für Menschen mit Behinderung. 2013 erfolgte die Zulassung des BALL e.V. nach den Forderungen der Rechtsverordnung zum SGB III (AZAV) für den Geltungsbereich berufliche Eingliederung in den Arbeitsmarkt durch:

  • Erfolgsbezogene vergütete Arbeitsvermittlung
  • Maßnahmen zur Aktivierung, Orientierung und berufliche Eingliederung
  • Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen

Die Rezertifizierung nach AZAV wurde 2017 ausgesetzt.

2020 erfolgte für den Geltungsbereich Arbeitsförderung und Eingliederung von Arbeit Suchenden die Konformitätserklärung nach DIN EN ISO/IEC 17050-1.

2023 erneute Zertifizierung des BALL e.V. als zugelassener Träger nach AZAV für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1-5 des SGB III mit einem Zulassungszeitraum bis zum 19.02.2028