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Krankentransportfahrten

Krankentransportfahrten

Haus- oder Fachärzt/innen können noch bis zum 31.12.2021 per Telefon- oder Video-Sprechstunde ihren Patient/innen folgende Leistungen anbieten und verordnen: Folgeverordnungen nach einer Befundermittlung an bekannte und voruntersuchte Praxispatient/innen für die Bereiche Häusliche Krankenpflege, Heil- und Hilfsmittel, Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), Medikamente und Krankentransporte. Versicherte erhalten Verordnungen, Überweisungen und Rezepte kostenfrei per Post zugeschickt. Ebenfalls geändert wurden die Vorgaben für Verordnungen: Bis zum 31.12.2021 gilt die Frist zur Abgabe der Verordnungen bei der Krankenkasse für häusliche Krankenpflege, SAPV und Soziotherapie als von 3 auf 10 Arbeitstage verlängert. Heilmittel-Verordnungen bleiben auch weiterhin gültig, wenn die Leistung mehr als 14 Tage unterbrochen wird. Solange durch den Deutschen Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt ist (aktuell bis 25. November 2021) können Patienten mit einer gesicherten Corona/COVID-19-Erkrankung eine Krankentransportfahrt auch ohne Genehmigung der Krankenkasse nutzen. Dies gilt auch für Patient/innen, die unter Quarantäne stehen.