Änderungen beim P-Konto
Zum 01.12.2021 tritt das neue Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (PKoFoG) in Kraft. Die Neuregelungen zum Pfändungsschutzkonto betreffen u.a. das Recht, von einem Kreditinstitut die Führung eines dort geführten Zahlungskontos (selbst bei negativem Saldo) als Pfändungsschutzkonto verlangen zu dürfen, regelt Rückumwandlungen in ein normales Konto oder Pfändungen von Gemeinschaftskonten. § 899 Abs. 2 ZPO bestimmt, dass nicht verbrauchtes Guthaben in den drei nachfolgenden Kalendermonaten zusätzlich zu…